Wissen · FAQ

Häufige Fragen zur Azubi-Vermittlung aus Vietnam.

Kosten, Visum, Sprache, Wohnung, Probezeit, Pipeline, die häufigsten Fragen, die Betriebe in unseren Erstgesprächen stellen. Konkret beantwortet, ohne Werbe-Fluff.

Der Full-Service ab 2.500 EUR pro Azubi (zzgl. MwSt.) wird einmalig berechnet und umfasst Kandidatenauswahl, Visum, Behörden, Flug, Abholung, Wohnungssuche und Nachbesetzungsgarantie. Keine versteckten Kosten.

Das Honorar wird erst am ersten Ausbildungstag fällig. Sie gehen nicht in Vorkasse, und der Auszubildende zahlt nichts.

Danach entstehen keine weiteren Gebühren: keine laufende Provision, keine monatliche Pauschale. Sie zahlen ab dem ersten Tag nur die Ausbildungsvergütung wie bei jedem anderen Azubi. Die Ausbildung läuft drei Jahre, und nach dem Abschluss kann der Aufenthaltstitel auf §18a AufenthG umgestellt werden, wenn die Fachkraft in Ihrem Betrieb bleibt.

Vom ersten Gespräch bis zur Einreise rechnen wir mit 12 Wochen unter optimalen Bedingungen. Je nach Auslastung der zuständigen Behörden kann es etwas länger dauern. Eine frühzeitige ZAV-Vorabzustimmung in Bonn beschleunigt den Botschaftstermin um Wochen.

Alle Azubis haben bei Einreise gesichertes B1-Niveau, zertifiziert durch Goethe-Institut, telc oder ÖSD. Der weitere Sprachausbau Richtung B2 erfolgt in den ersten 6 bis 12 Monaten Praxis im Betrieb und in der Berufsschule. Für reglementierte Berufe wie die Pflege, wo B2 in Deutschland Standard ist, vermitteln wir gezielt Kandidaten, die bereits B2 oder B2+ mitbringen.

§16a AufenthG regelt das Ausbildungsvisum, der Standardweg. Der Antrag läuft über die deutsche Botschaft in Hanoi.

Für Auszubildende aus Vietnam gilt §16a AufenthG (Ausbildungsvisum). Eine frühe ZAV-Vorabzustimmung in Bonn (Bundesagentur für Arbeit) kann den Botschaftstermin um Wochen beschleunigen. §81a (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) gilt nicht für Azubis, sondern nur für ausgebildete Fachkräfte mit anerkanntem Berufsabschluss.

Im Full-Service greift unsere Nachbesetzungsgarantie: Sollte das Ausbildungsverhältnis innerhalb der gesetzlichen Probezeit (1 bis 4 Monate) enden, vermitteln wir Ihnen einmalig und kostenfrei einen gleichwertigen Ersatzkandidaten. Gilt bei Eigenkündigung durch den Azubi und bei fristloser Kündigung aus wichtigem Grund.

Nein, wir übernehmen alles:

  • Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
  • Zeugnisanerkennung bzw. Einstufung
  • Visumsantrag bei der deutschen Botschaft in Hanoi
  • Flugbuchung und persönliche Abholung
  • Erstanmeldung Einwohnermeldeamt, Bankkonto, Krankenversicherung

Sie unterzeichnen nur den Ausbildungsvertrag und stellen betriebliche Nachweise bereit (Ausbildungsberechtigung, Gewerbeauskunft).

Ja, genau wie jeder deutsche Azubi. Anmeldung zur Sozialversicherung, Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung läuft ganz normal über Ihre Lohnbuchhaltung. Es gibt keine ausländerrechtlichen Sonderregelungen bei der Sozialversicherung.

Ja, ein Video-Interview auf Deutsch ist fester Bestandteil unseres Prozesses. Sie bekommen zwei bis drei Kandidatenprofile vorgeschlagen, führen mit Ihrem Favoriten ein Gespräch per Zoom oder Google Meet, und entscheiden erst danach über den Ausbildungsvertrag. Ganz unverbindlich.

Unser Jahreskontingent-Modell: Wir reservieren 3 bis 5 Azubis pro Jahr exklusiv für Ihren Betrieb, feste Kapazitäten in unseren Partnerschulen in Vietnam. Ideal für Betriebe mit regelmäßigem Nachwuchsbedarf, die nicht jedes Jahr neu suchen wollen. Der Preis ist individuell verhandelbar und hängt von Volumen und Laufzeit ab.

Nein. Wer die komplette Ausbildung in Deutschland macht, erwirbt einen deutschen Abschluss, der von Haus aus anerkannt ist. Eine Anerkennung brauchen nur bereits im Ausland fertig ausgebildete Fachkräfte, etwa examinierte Pflegekräfte. Die Details lesen Sie in unserem Ratgeber Anerkennung ausländischer Pflegekräfte.

Der Arbeitgeberanteil liegt grob bei rund 21 Prozent der Ausbildungsvergütung, plus der allein vom Betrieb getragenen Unfallversicherung. Die genauen Beitragssätze werden jährlich angepasst. Liegt die Vergütung bei höchstens 325 Euro, trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein (Geringverdienergrenze). Mehr dazu im Ratgeber Krankenversicherung & Sozialabgaben.

Wir sind bundesweit tätig, mit klarem Schwerpunkt Bayern und eigenem Sitz in Regensburg und Deggendorf. Für bayerische Betriebe gibt es eine eigene Übersichtsseite: Azubis aus Vietnam für Bayern.

Nein, Sie müssen keine Wohnung stellen. Im Full-Service unterstützen wir aktiv bei der Wohnungssuche am Einsatzort und sorgen dafür, dass vor der Einreise eine Unterkunft nachgewiesen ist. Den Mietvertrag schließt der Azubi direkt mit dem Vermieter, NTH tritt weder als Vermieter noch als Bürge auf.

Erfolgsbasiert. Die Gebühr wird erst fällig, wenn Ihr Azubi die Ausbildung tatsächlich antritt, nicht im Voraus. Sie gehen nicht in Vorkasse. Tritt ein Kandidat trotz erteiltem Visum und Einreise aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht an, fällt lediglich eine reduzierte Aufwandspauschale an.

Unsere Kandidaten sind volljährig, in der Regel zwischen 18 und 24 Jahren, mit abgeschlossener Schulbildung und einem für den Ausbildungsberuf geeigneten Hintergrund. Vor dem Visumsantrag wird zudem ein ärztliches Ausbildungstauglichkeitsattest eingeholt.

Ja. Viele Betriebe nehmen mehrere Azubis pro Jahrgang auf. Für regelmäßigen Bedarf gibt es unser Pipeline-Modell mit festem Jahreskontingent von 3 bis 5 Azubis pro Jahr und reservierten Kapazitäten in unseren Partnerschulen in Vietnam.

Wir nennen unsere Preise offen statt sie zu verstecken, arbeiten erfolgsbasiert mit schriftlicher Nachbesetzungsgarantie und übernehmen das §16a-Visumverfahren selbst. Dazu eine Bleibequote von 98 Prozent, während bundesweit fast jeder dritte Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst wird (29,5 %, BIBB 2024). Mehr dazu im Ratgeber Seriöse Azubi-Vermittlung erkennen.

Mit der Ankunft fängt die eigentliche Betreuung erst an. Wir begleiten in den ersten Monaten bei Behördenanmeldung, Wohnungsfragen und dem Ankommen im Team. Diese Begleitung ist der Hauptgrund für unsere hohe Bleibequote, denn die ersten 100 Tage entscheiden über Bleiben oder Gehen.

Unser Schwerpunkt ist die Ausbildungsvermittlung: junge Menschen aus Vietnam, die ihre komplette Ausbildung nach §16a AufenthG in Deutschland absolvieren. Erfahrene Fachkräfte aus Vietnam, etwa in der Pflege oder Hotellerie, vermitteln wir auf Anfrage im Einzelfall. Sprechen Sie uns dazu direkt an, dann prüfen wir, ob wir für Ihren konkreten Bedarf passende Kandidaten in unserem Netzwerk haben.

Oft nicht: Deckt die Ausbildungsvergütung den von den Behörden angesetzten Bedarfssatz, ist der Lebensunterhalt gesichert und das Sperrkonto entfällt. Reicht sie nicht, muss nur die Differenz abgedeckt werden, per Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung. Wir rechnen das vor dem Visumantrag konkret durch. Ausführlich im Ratgeber →

Die Ausbildungsduldung (§60c AufenthG) gilt für Menschen, die bereits geduldet in Deutschland leben. Das Azubi-Visum (§16a AufenthG) ist der planbare Weg der gezielten Rekrutierung aus dem Ausland mit geprüften Kandidaten. Zwei völlig verschiedene Verfahren, die oft verwechselt werden. Der Vergleich im Ratgeber →

Dieselben Regeln wie für alle Azubis: ein bis vier Monate Probezeit nach Berufsbildungsgesetz, Kündigung beidseitig jederzeit möglich. Besonderheit: Der Aufenthaltstitel hängt an der Ausbildung, bei vorzeitiger Beendigung muss der Azubi die Ausländerbehörde binnen zwei Wochen informieren. Im Full-Service greift zudem die Nachbesetzungsgarantie. Ausführlich im Ratgeber →

Die Eintragung bei IHK oder HWK ist ohnehin Pflicht, unverzüglich nach Vertragsschluss (§36 BBiG). Fürs Visum gilt: Die Bundesagentur für Arbeit verlangt bei der Vorabzustimmung je nach Fall Nachweise zur Kammer-Eintragung, ein bereits eingetragener Vertrag beschleunigt das Verfahren. Deshalb takten wir die Eintragung direkt an den Anfang. Ausführlich im Ratgeber →

Dasselbe wie bei jedem Azubi: Bei unverschuldeter Krankheit zahlt der Betrieb die Vergütung bis zu sechs Wochen weiter (§3 EntgFG, für Azubis zusätzlich §19 BBiG), danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld. Wichtig ist eine klar erklärte Krankmelde-Routine, denn viele vietnamesische Azubis kommen aus Respekt lieber krank zur Arbeit als anzurufen. Ausführlich im Ratgeber →

Kein Drama: Auf Verlangen des Azubis verlängert sich die Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§21 BBiG), und die Prüfung kann zweimal wiederholt werden (§37 BBiG). Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, solange die Ausbildung fortbesteht; der Antrag muss rechtzeitig vor Ablauf gestellt werden. Ausführlich im Ratgeber →

Während der Ausbildung in der Regel nicht: Der Ehegattennachzug ist beim §16a-Titel regulär nicht vorgesehen, nur enge Einzelfall-Ausnahmen. Realistisch wird der Nachzug nach dem Abschluss, wenn der Azubi als Fachkraft (§18a AufenthG) weiterarbeitet und die regulären Voraussetzungen wie Lebensunterhalt und Wohnraum erfüllt. Ausführlich im Ratgeber →

Volljährige Azubis haben mindestens 24 Werktage im Jahr (§3 BUrlG), das entspricht vier Wochen; Minderjährige bekommen je nach Alter 25 bis 30 Werktage (§19 JArbSchG). Tarifverträge geben häufig mehr. Der Urlaub soll möglichst in den Berufsschulferien liegen, und der Heimatbesuch in Vietnam lässt sich am besten als fester Block um das Tet-Fest oder im Sommer einplanen. Ausführlich im Ratgeber →

Nur aus wichtigem Grund und dann fristlos (§22 BBiG): schriftlich, mit Begründung, und die Kündigung ist unwirksam, wenn die Tatsachen länger als zwei Wochen bekannt sind. Eine ordentliche Kündigung mit Frist gibt es nach der Probezeit für den Betrieb nicht. Der geordnete Weg bei dauerhaften Konflikten ist der Aufhebungsvertrag mit Betriebswechsel; der Azubi hat dafür bis zu sechs Monate Zeit für einen neuen Ausbildungsplatz, wenn ihn am Ende keine Schuld trifft. Ausführlich im Ratgeber →

Es gibt drei Wege: staatliche Programme wie Triple Win (stark in der Pflege, Kohorten-Taktung), Rekrutierung in Eigenregie (keine Gebühr, aber Sprachausbildung, ZAV, Visum und Betreuung in Eigenleistung) und spezialisierte Vermittlung wie NTH Agency (stellenbezogen, Full-Service, erfolgsbasiert). Welcher Weg passt, hängt von Branche, Bedarf und eigenen Strukturen im Herkunftsland ab. Ausführlich im Ratgeber →

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