Stand: Juni 2026
NTH Agency GmbH
Westlicher Stadtgraben 24 A, 94469 Deggendorf
Gegenstand dieser AGB ist die Vermittlung vorqualifizierter, volljähriger Auszubildender aus Vietnam (nachfolgend „Kandidaten") an deutsche Ausbildungsbetriebe (nachfolgend „Auftraggeber"). NTH übernimmt den Rekrutierungsprozess (Screening), die Begleitung des Visumsverfahrens gemäß §16a AufenthG sowie die Unterstützung bei der Wohnraumsuche. Der konkrete Bedarf wird in einzelnen Vermittlungsverträgen („Einzelabrufe") oder einem Rahmenvertrag festgelegt. NTH wird ausschließlich vermittelnd tätig; ein Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis wird nicht begründet.
Qualitätssicherung & Sprache: NTH weist nach, dass die vorgeschlagenen Kandidaten vor Visumsantrag mindestens das Sprachniveau B1 (Goethe/ÖSD/Telc) erreicht haben, und organisiert ein begleitendes Sprachprogramm mit Ziel B2 bis zur Visumserteilung. Alle Kandidaten sind volljährig und verfügen über einen geeigneten Schulabschluss.
Visumsverfahren: NTH koordiniert das Verfahren in Abstimmung mit den zuständigen Ausländerbehörden und der Deutschen Botschaft gemäß §16a AufenthG. Eine ZAV-Vorabzustimmung in Bonn (Bundesagentur für Arbeit) kann den Botschaftstermin um Wochen beschleunigen.
Wohnraumsuche: NTH unterstützt aktiv bei der Suche nach geeignetem Wohnraum am Einsatzort. NTH tritt dabei weder als Vermieter, Hauptmieter noch als Bürge auf; Mietverträge werden unmittelbar zwischen Kandidat und Vermieter geschlossen.
Gewerberechtliche Stellung: NTH Agency GmbH ist als Gewerbe „Arbeits- und Ausbildungsvermittlung" ordnungsgemäß angemeldet (§14 GewO) und beachtet die Schutzvorschriften des §296 SGB III. Von den Kandidaten werden keine Vermittlungsgebühren erhoben. Nachweise werden auf Anfrage erbracht.
Der Auftraggeber stellt NTH alle für das Visumverfahren notwendigen Dokumente (insb. IHK-geprüfter Ausbildungsvertrag, Ausbildungsgliederung, Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis") zeitnah, spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen nach Anforderung, bereit. Verzögerungen, die auf verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von NTH; Fristen verschieben sich entsprechend. Der Auftraggeber behandelt vermittelte Auszubildende hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Rechten und Tarifstrukturen gleichberechtigt zu inländischen Auszubildenden.
Die vermittelten Kandidaten sind volljährige, eigenverantwortliche Personen. Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages und Dienstantritt geht die alleinige fachliche, disziplinarische und soziale Fürsorgepflicht auf den Auftraggeber über. NTH haftet nicht für die Arbeitsleistung, das persönliche Verhalten, Fehlzeiten oder deliktisches Verhalten der Auszubildenden. §8 gilt ergänzend.
Das Vermittlungshonorar je erfolgreich vermitteltem Auszubildenden beträgt drei (3) Brutto-Monatsvergütungen des ersten Ausbildungsjahres zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Das Honorar wird zu 100 % fällig, sobald der Kandidat die Ausbildung antritt (erster Ausbildungstag). Tritt der Kandidat trotz erteiltem Visum und erfolgter Einreise aus von NTH nicht zu vertretenden Gründen die Ausbildung nicht an, bleibt ein Anspruch in Höhe von 80 % des Honorars als Aufwandsentschädigung bestehen. NTH stellt je Kandidat eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von vierzehn (14) Tagen. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat über dem Basiszinssatz an; zusätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich Mahn- und Anwaltskosten. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Kündigt der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis innerhalb der gesetzlichen Probezeit (max. 4 Monate) von sich aus, oder wird ihm wegen groben Fehlverhaltens (z. B. Diebstahl, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Beleidigung oder Gewalt) fristlos gekündigt, verpflichtet sich NTH zu einer einmaligen, kostenfreien Nachbesetzung eines mindestens gleichwertig qualifizierten Ersatzkandidaten für das nächste verfügbare Ausbildungsjahr. Der Anspruch ist auf eine (1) Nachbesetzung je vermitteltem Kandidaten begrenzt und entfällt, wenn der Abbruch maßgeblich durch den Auftraggeber verschuldet wurde (z. B. durch verspätet eingereichte Dokumente, ausbleibende Gehaltszahlungen, mangelnde Einarbeitung oder nachweisliche Diskriminierung).
Die von NTH übermittelten Kandidatenprofile sind vertraulich und ausschließlich zur Prüfung im Rahmen dieser Zusammenarbeit bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte (insbesondere verbundene Unternehmen oder andere Betriebe) ist ohne vorherige Zustimmung von NTH unzulässig. Stellt der Auftraggeber oder ein ihm verbundenes Unternehmen einen von NTH vorgestellten Kandidaten innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Vorstellung unter Umgehung dieses Vertrages ein oder vermittelt ihn weiter, wird das volle Honorar gemäß §5 fällig.
NTH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NTH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf das Honorar des betroffenen Einzelabrufs. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsausfall ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von NTH.
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO und des BDSG. Hinsichtlich der zur Vermittlung ausgetauschten Kandidatendaten sind NTH und Auftraggeber jeweils eigenständig Verantwortliche; eine Auftragsverarbeitung wird hierdurch nicht begründet. Der Datentransfer in das bzw. aus dem Drittland Vietnam erfolgt auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO). Personenbezogene Daten werden spätestens 2 Jahre nach Vertragsende gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere §147 AO, §257 HGB) entgegenstehen. Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten betrieblichen Informationen sind vertraulich zu behandeln; diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.
Rahmenverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. NTH steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, falls sich der Auftraggeber länger als 30 Tage im Zahlungsverzug befindet. Bereits laufende Einzelabrufe bleiben von einer Kündigung unberührt.
Es gelten ausschließlich diese AGB sowie ein etwaiger Rahmenvertrag. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn NTH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Bei Widersprüchen gilt die Rangordnung: individuelle Einzelvereinbarung, Rahmenvertrag, diese AGB; individuell getroffene Abreden haben gemäß §305b BGB Vorrang. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der NTH Agency GmbH (Deggendorf), soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. Geltendes Recht ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).