Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

NTH Agency GmbH
Westlicher Stadtgraben 24A, 94469 Deggendorf

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser AGB ist die Vermittlung von vorqualifizierten, volljährigen Auszubildenden aus Vietnam (nachfolgend „Kandidaten") an deutsche Ausbildungsbetriebe (nachfolgend „Auftraggeber"). NTH übernimmt den gesamten Rekrutierungsprozess (Screening), die Begleitung des Visumsverfahrens sowie die Unterstützung bei der Wohnraumsuche in Deutschland. Der konkrete Bedarf wird durch den Auftraggeber in separaten Einzelabrufen oder einem Rahmenvertrag definiert.

§ 2 Leistungen der NTH Agency GmbH

Qualitätssicherung & Sprache: NTH stellt sicher, dass die vorgeschlagenen Kandidaten bei Einreise mindestens das Sprachniveau B1 (Goethe/ÖSD/Telc-Zertifikat) nachweisen können. NTH verpflichtet die Kandidaten, bis zur Visumserteilung weiterführende B2-Kurse zu besuchen. Alle Kandidaten sind volljährig und haben die Schule erfolgreich absolviert.

Visumsverfahren: NTH koordiniert das Visumverfahren in Abstimmung mit den zuständigen Ausländerbehörden und der Deutschen Botschaft gemäß § 16a AufenthG. Eine ZAV-Vorabzustimmung in Bonn (Bundesagentur für Arbeit) kann den Botschaftstermin um Wochen beschleunigen.

Wohnraumsuche: NTH unterstützt aktiv bei der Suche nach geeignetem Wohnraum am Einsatzort. NTH tritt dabei weder als Vermieter noch als Bürge auf. Mietverträge werden direkt zwischen Kandidat und Vermieter geschlossen.

Gewerberechtliche Stellung: NTH Agency GmbH ist als Gewerbe „Arbeits- und Ausbildungsvermittlung" ordnungsgemäß angemeldet (§ 14 GewO) und beachtet die Schutzvorschriften des § 296 SGB III. Nachweise werden auf Anfrage erbracht.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, NTH alle für das Visumverfahren notwendigen Dokumente (insb. IHK-geprüfte Ausbildungsverträge, Ausbildungsgliederung, Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis") zeitnah bereitzustellen. Verzögerungen die auf verspätete oder fehlerhafte Dokumentenbereitstellung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von NTH. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vermittelte Auszubildende hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Rechten und Tarifstrukturen gleichberechtigt zu inländischen Auszubildenden zu behandeln.

§ 4 Status der Kandidaten & Haftungsausschluss

Die vermittelten Kandidaten sind volljährige, eigenverantwortliche Personen. Nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages und Dienstantritt geht die alleinige fachliche, disziplinarische und soziale Fürsorgepflicht auf den Auftraggeber über. NTH haftet ausdrücklich nicht für die Arbeitsleistung, das persönliche Verhalten, Fehlzeiten oder deliktisches Verhalten der Auszubildenden.

§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Das Vermittlungshonorar pro erfolgreich vermitteltem Auszubildenden berechnet sich auf Basis von 3 Brutto-Monatsvergütungen des ersten Ausbildungsjahres zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Das Honorar wird zu 100 % fällig, wenn das Visum für den Kandidaten erteilt wurde und dieser in Deutschland eingereist ist. NTH stellt hierüber eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen. Bei Zahlungsverzug nach vergeblicher Mahnung fallen Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat über dem Basiszinssatz an. Im Zahlungsverzug trägt der Auftraggeber zusätzlich anfallende Anwalts- und Mahngebühren.

§ 6 Nachbesetzungsgarantie

Kündigt der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis innerhalb der gesetzlichen Probezeit (max. 4 Monate) von sich aus, oder wird ihm aufgrund groben Fehlverhaltens (z. B. Diebstahl, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Beleidigung oder Gewalt) fristlos gekündigt, verpflichtet sich NTH zu einer einmaligen, kostenfreien Nachbesetzung eines Ersatzkandidaten für das nächste verfügbare Ausbildungsjahr.

Der Garantieanspruch entfällt, wenn der Abbruch maßgeblich durch den Auftraggeber verschuldet wurde (z. B. durch verspätet eingereichte Dokumente, ausbleibende Gehaltszahlungen, mangelnde Einarbeitung oder nachweisliche Diskriminierung).

§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO. Der Datentransfer in das Drittland Vietnam erfolgt auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO). NTH schließt mit lokalen Partnern entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) ab. Personenbezogene Daten werden spätestens 2 Jahre nach Vertragsende gelöscht. Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten betrieblichen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

Rahmenverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. NTH steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, falls sich der Auftraggeber länger als 30 Tage im Zahlungsverzug befindet. Bereits laufende Einzelabrufe bleiben von einer Kündigung unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der NTH Agency GmbH (Deggendorf). Geltendes Recht ist ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).

1 / 6

Für welche Branche suchen Sie Auszubildende?

Haben Sie bereits Erfahrung mit ausländischen Azubis?

Wie lautet Ihr vollständiger Name?

Wie heißt Ihr Unternehmen?

Wie lautet Ihre E-Mail-Adresse?

Wie können wir Sie telefonisch erreichen?