„Was kostet mich der Azubi neben der Vergütung eigentlich noch?" Die ehrliche Antwort: dieselben Sozialabgaben wie bei jedem deutschen Azubi, nicht mehr und nicht weniger.
Sobald das Ausbildungsverhältnis in Deutschland beginnt, ist ein Azubi aus Vietnam genauso sozialversicherungspflichtig wie ein einheimischer. Es gibt keine Sonderregeln, keine Zusatzbeiträge, keine Schlechterstellung. Wer das System einmal versteht, kann die Gesamtkosten sauber kalkulieren.
Dieser Leitfaden erklärt die fünf Zweige der Sozialversicherung, wer welchen Anteil trägt, was die Geringverdienergrenze bedeutet und welche Anmeldungen auf Sie als Arbeitgeber zukommen.
Azubis sind voll sozialversicherungspflichtig
Eine betriebliche Ausbildung ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Das gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Ein vietnamesischer Azubi, der nach §16a AufenthG einreist und seine Ausbildung beginnt, wird mit dem ersten Arbeitstag Pflichtmitglied in allen Zweigen der Sozialversicherung, exakt wie ein deutscher Azubi im selben Beruf.
Für Sie heißt das: Sie behandeln ihn lohn- und abgabenrechtlich genau gleich. Keine Extra-Formulare wegen der Herkunft, keine abweichenden Beitragssätze.
Die fünf Zweige der Sozialversicherung
Das deutsche Sozialversicherungssystem ruht auf fünf Säulen:
- Krankenversicherung (GKV): deckt medizinische Behandlung. Geregelt im SGB V.
- Pflegeversicherung: Absicherung im Pflegefall, läuft über die Krankenkasse.
- Rentenversicherung: Altersvorsorge. Der Azubi sammelt von Beginn an Rentenpunkte.
- Arbeitslosenversicherung: Absicherung bei Arbeitslosigkeit.
- Unfallversicherung: Absicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen. Diese trägt der Arbeitgeber allein und zahlt sie an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Die ersten vier Zweige werden grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Azubi geteilt. Die Unfallversicherung ist die Ausnahme: vollständig Arbeitgebersache.
Wer zahlt wie viel? Der Arbeitgeberanteil
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Azubi im Grundsatz hälftig. Vom Bruttolohn des Azubis wird der Arbeitnehmeranteil einbehalten, den Arbeitgeberanteil legen Sie obendrauf.
| Zweig | Wer trägt den Beitrag? |
|---|---|
| Krankenversicherung | Arbeitgeber und Azubi je etwa zur Hälfte (inkl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag) |
| Pflegeversicherung | Hälftig; kinderlose Versicherte ab 23 zahlen einen Zuschlag selbst |
| Rentenversicherung | Hälftig |
| Arbeitslosenversicherung | Hälftig |
| Unfallversicherung | Arbeitgeber allein (Beitrag an die Berufsgenossenschaft) |
In der Summe liegt der Arbeitgeberanteil an den geteilten Zweigen bei grob rund 21 Prozent der Ausbildungsvergütung, dazu kommt die Unfallversicherung. Die konkreten Beitragssätze werden jedoch jährlich angepasst, behandeln Sie diese Zahl deshalb als Richtwert für die Kalkulation, nicht als feste Größe.
Die Geringverdienergrenze (325-Euro-Regel)
Für Auszubildende gibt es eine wichtige Sonderregel: Liegt die monatliche Ausbildungsvergütung bei höchstens 325 Euro, trägt der Arbeitgeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge allein (Geringverdienergrenze nach § 20 Abs. 3 SGB IV).
In der Praxis liegen die meisten Ausbildungsvergütungen deutlich über 325 Euro, gerade in der Pflege und im Handwerk. Dann gilt der normale hälftige Verteilungsschlüssel. Die 325-Euro-Regel betrifft also vor allem sehr niedrig vergütete Ausbildungsjahre.
Krankenversicherung: von der Einreise bis zur GKV
Beim Thema Krankenversicherung gibt es zwei Phasen:
Vor der Einreise
Für den Visumantrag und die Anreise braucht der Azubi eine Reisekranken- beziehungsweise Übergangsversicherung. Sie deckt die Zeit zwischen Einreise und Ausbildungsbeginn ab.
Ab Ausbildungsbeginn
Mit dem Start des Ausbildungsverhältnisses wird der Azubi automatisch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er wählt eine Krankenkasse seiner Wahl. Diese Kasse ist zugleich die zentrale „Einzugsstelle", über die später die Beiträge für alle Sozialversicherungszweige laufen.
Was Sie als Arbeitgeber anmelden müssen
Die formalen Schritte unterscheiden sich nicht von einem deutschen Azubi:
- Sozialversicherungsnummer: Hat der Azubi noch keine deutsche Versicherungsnummer, fordert die Krankenkasse sie bei der Rentenversicherung an.
- Anmeldung zur Sozialversicherung: Sie melden den Azubi über das Lohnabrechnungsprogramm bei der gewählten Krankenkasse an.
- Steuer-Identifikationsnummer: Für die Lohnabrechnung wird die Steuer-ID benötigt; sie wird nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vergeben.
- Monatliche Beitragszahlung und Meldungen: laufen über die Lohnbuchhaltung beziehungsweise das Steuerbüro.
Praktisch übernimmt diesen Teil dasselbe Lohnbüro, das auch Ihre übrigen Mitarbeiter abrechnet. Der Mehraufwand gegenüber einem deutschen Azubi ist minimal.
Was unterm Strich auf Sie zukommt
Die monatliche Belastung setzt sich aus der Ausbildungsvergütung plus dem Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben (grob ein Fünftel) plus Unfallversicherung zusammen. Eine vollständige Beispielrechnung mit Brutto, Sozialabgaben und Gesamtkosten finden Sie in unserem Ratgeber Was kostet ein Azubi aus Vietnam wirklich pro Monat?.
FAQ
Sind ausländische Azubis genauso sozialversichert wie deutsche?
Ja. Sobald das Ausbildungsverhältnis in Deutschland beginnt, ist ein ausländischer Azubi voll sozialversicherungspflichtig, mit denselben Regeln wie deutsche Auszubildende. Es gibt keine Sonderbeiträge und keine Schlechterstellung; Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung greifen identisch.
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil bei den Sozialabgaben eines Azubis?
Der Arbeitgeberanteil liegt grob bei rund 21 Prozent der Ausbildungsvergütung, zusätzlich kommt die Unfallversicherung, die der Betrieb allein an die Berufsgenossenschaft zahlt. Die genauen Beitragssätze werden jährlich angepasst, deshalb ist das ein Richtwert, keine feste Zahl.
Was ist die Geringverdienergrenze bei Azubis?
Liegt die Ausbildungsvergütung bei höchstens 325 Euro im Monat, trägt der Arbeitgeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge allein. Oberhalb dieser Grenze gilt der normale Verteilungsschlüssel, bei dem sich Arbeitgeber und Azubi die Beiträge grundsätzlich teilen. Die meisten Ausbildungsvergütungen liegen über 325 Euro.
Welche Krankenversicherung braucht der Azubi vor der Einreise?
Für das Visum und die Anreise braucht der Azubi eine Reisekranken- beziehungsweise Übergangsversicherung. Mit dem Start des Ausbildungsverhältnisses wird er automatisch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und wählt dafür eine Krankenkasse.
Muss ich den Azubi selbst bei der Krankenkasse anmelden?
Ja. Der Arbeitgeber meldet den Azubi zur Sozialversicherung an. Die gewählte Krankenkasse ist dabei die Einzugsstelle: Über sie laufen die Beiträge für alle Sozialversicherungszweige. Diesen Teil übernimmt in der Praxis meist die Lohnbuchhaltung oder das Steuerbüro.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Inhalte mit Stand Mai 2026; die konkreten Beitragssätze der Sozialversicherung werden jährlich angepasst. Für die verbindliche Abrechnung ist Ihr Lohnbüro oder Steuerberater zuständig.