„Wir haben eine fertige Pflegekraft aus Vietnam – wann kann sie anfangen?" Die Antwort hängt an einem Wort: Anerkennung.
Pflegefachfrau und Pflegefachmann sind in Deutschland reglementierte Berufe. Die Berufsbezeichnung darf nur führen, wer eine staatliche Anerkennung hat. Für eine im Ausland ausgebildete Pflegekraft heißt das: Bevor sie als vollwertige Fachkraft arbeitet und auch so vergütet wird, prüft eine Behörde, ob ihre Ausbildung der deutschen gleichwertig ist.
Dieser Leitfaden erklärt, wann eine Anerkennung überhaupt nötig ist, wie das Verfahren abläuft, was ein Defizitbescheid bedeutet und welche Rolle das Sprachniveau spielt. Geschrieben für Pflegedienstleitungen und Geschäftsführer, die wissen wollen, worauf sie sich einlassen.
Azubi oder fertige Fachkraft? Zwei Wege
Der häufigste Denkfehler im ersten Gespräch: Anerkennung und Ausbildung werden in einen Topf geworfen. Es sind zwei getrennte Wege.
- Weg A – Ausbildung in Deutschland: Der oder die Auszubildende reist nach §16a AufenthG ein und durchläuft die komplette dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann in Deutschland. Am Ende steht ein deutscher Abschluss. Dieser ist von Haus aus anerkannt – ein Anerkennungsverfahren entfällt vollständig.
- Weg B – anerkannte Fachkraft aus dem Ausland: Die Person hat ihre Pflegeausbildung bereits im Heimatland abgeschlossen und möchte in Deutschland als Pflegefachkraft arbeiten. Hier ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikation der zentrale Schritt.
Das Vermittlungsmodell der NTH Agency setzt schwerpunktmäßig auf Weg A: junge, motivierte Azubis, die ihre Ausbildung in Ihrem Betrieb machen und langfristig bleiben. Wer eine bereits fertige Fachkraft holt, geht Weg B – mit dem Anerkennungsverfahren als Bedingung. Beide Wege sind legitim, sie haben nur unterschiedliche Zeitpläne und Stolpersteine.
Wann eine Anerkennung nötig ist
Eine Anerkennung brauchen Sie immer dann, wenn jemand mit einer im Ausland abgeschlossenen Pflegeausbildung unter der geschützten Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau" oder „Pflegefachmann" arbeiten soll. Rechtsgrundlage für den Aufenthalt zu diesem Zweck ist §16d AufenthG – der Aufenthaltstitel zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Keine volle Anerkennung ist nötig, wenn die Person zunächst als Pflegehelfer oder Pflegeassistenz eingesetzt wird. Das ist möglich, bedeutet aber eine niedrigere Eingruppierung und Vergütung – und ist meist nur eine Übergangslösung, bis die Anerkennung als Fachkraft steht.
Der Anerkennungsprozess Schritt für Schritt
Schritt 1: Antrag bei der zuständigen Stelle
Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung wird bei der für das Bundesland zuständigen Anerkennungsstelle gestellt. In Bayern bündelt die Regierung von Unterfranken die Anerkennung der Gesundheitsfachberufe zentral für das gesamte Bundesland. Eine erste Orientierung gibt das offizielle Portal anerkennung-in-deutschland.de. Wie wir Pflegebetriebe im Freistaat unterstützen, lesen Sie auf unserer Seite Azubis aus Vietnam für Bayern.
Schritt 2: Unterlagen einreichen
Typischerweise verlangt die Behörde:
- Ausbildungs- bzw. Diplomnachweis mit beglaubigter Übersetzung
- Stundenpläne und Ausbildungsinhalte (Curriculum)
- Nachweise über Berufserfahrung
- Identitätsnachweis und tabellarischer Lebenslauf
- Sprachnachweis (in der Regel B2)
Schritt 3: Gleichwertigkeitsprüfung
Die Behörde vergleicht die ausländische Ausbildung inhaltlich und zeitlich mit dem deutschen Pflegeberufegesetz (PflBG). Geprüft werden Theorie- und Praxisstunden, Fachgebiete und Kompetenzen.
Schritt 4: Bescheid
Am Ende steht eines von zwei Ergebnissen:
- Volle Gleichwertigkeit: Die Ausbildung entspricht dem deutschen Niveau. Die Anerkennung wird direkt erteilt.
- Wesentliche Unterschiede: Es gibt relevante Lücken. Die Behörde stellt einen Defizitbescheid aus.
Defizitbescheid: Lehrgang oder Prüfung
Ein Defizitbescheid ist keine Ablehnung. Er ist eine Auflage: Die festgestellten Unterschiede müssen ausgeglichen werden. Die Pflegekraft wählt dafür in der Regel zwischen zwei Wegen.
| Aspekt | Anpassungslehrgang | Kenntnisprüfung |
|---|---|---|
| Form | Praktischer Lehrgang in einer Einrichtung | Staatliche Prüfung (praktisch + mündlich) |
| Dauer | Je nach Defizit, oft 6 bis 12 Monate | Punktueller Prüfungstermin nach Vorbereitung |
| Vorteil | Praxisnah, Person ist schon im Betrieb | Schneller abgeschlossen |
| Nachteil | Länger bis zur vollen Anerkennung | Prüfungsdruck, Durchfallrisiko |
Beide Wege münden in dieselbe volle Anerkennung als Pflegefachkraft. Für Einrichtungen ist der Anpassungslehrgang oft attraktiver, weil die Pflegekraft währenddessen schon vor Ort mitarbeitet und das Team kennenlernt.
Berufserlaubnis: arbeiten während der Anerkennung
Niemand muss untätig auf den Bescheid warten. Während des Anpassungslehrgangs kann die zuständige Behörde eine befristete Berufserlaubnis erteilen. Damit darf die Pflegekraft bereits in der Einrichtung arbeiten – fachlich begleitet und meist auf Assistenz- beziehungsweise Helferniveau vergütet – bis die volle Anerkennung als Fachkraft vorliegt.
Für den Betrieb bedeutet das: Sie haben früher eine helfende Hand im Team, und die spätere Fachkraft ist von Tag eins eingearbeitet. Die volle Eingruppierung folgt mit der Anerkennung.
Sprachniveau: warum B2 zählt
In der Pflege wird gesprochen, dokumentiert und übergeben. Deshalb verlangen die Behörden für die volle Anerkennung beziehungsweise die Berufserlaubnis in der Regel Deutsch auf Niveau B2, teils ergänzt um eine fachsprachliche Prüfung mit Pflegevokabular.
Beim Azubi-Weg ist die Hürde niedriger: Für Visum und Ausbildungsstart reicht B1, B2 wird im Laufe der Ausbildung erreicht. Mehr dazu in unserem Ratgeber B1, B2 oder mehr? Wie gut sprechen vietnamesische Azubis Deutsch.
Kosten und Zeitplanung
Die genauen Beträge unterscheiden sich je nach Bundesland und Einzelfall. Als realistische Orientierung:
Typische Kosten:
- Gebühr für das Anerkennungsverfahren: je nach Bundesland ca. 100 bis 600 Euro
- Beglaubigte Übersetzungen der Dokumente: 200 bis 500 Euro
- Sprachkurse und -prüfungen bis B2: variabel, je nach Ausgangsniveau
Realistischer Zeitrahmen:
- Gleichwertigkeitsprüfung: rund 2 bis 4 Monate ab vollständigen Unterlagen
- Mit Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung: insgesamt 6 bis 18 Monate bis zur vollen Anerkennung
Der größte Zeitfresser ist fast nie die Behörde, sondern unvollständige oder schlecht übersetzte Unterlagen. Wer das Dossier von Anfang an sauber aufbereitet, spart Wochen.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet
Wenn Sie planbar und langfristig denken, ist der Azubi-Weg der ruhigere: drei Jahre Ausbildung, deutscher Abschluss, keine Anerkennung, hohe Bindung. Wenn Sie akut eine examinierte Kraft brauchen, ist die anerkannte Fachkraft schneller im Schichtplan – aber nur, wenn Sie Anerkennungsverfahren und B2-Deutsch realistisch einplanen.
FAQ
Braucht ein Azubi aus Vietnam eine Anerkennung in der Pflege?
Nein. Wer als Auszubildender einreist und die komplette deutsche Pflegeausbildung absolviert, erwirbt am Ende einen deutschen Berufsabschluss. Dieser Abschluss ist von Haus aus anerkannt – ein zusätzliches Anerkennungsverfahren entfällt. Eine Anerkennung brauchen nur bereits im Ausland fertig ausgebildete Pflegekräfte.
Wer ist in Bayern für die Anerkennung in der Pflege zuständig?
In Bayern bündelt die Regierung von Unterfranken die Anerkennung der Gesundheitsfachberufe – darunter die Pflegefachfrau und der Pflegefachmann – zentral für das gesamte Bundesland. Dort wird die ausländische Ausbildung mit dem deutschen Pflegeberufegesetz verglichen.
Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung – was ist besser?
Beide führen zur vollen Anerkennung. Der Anpassungslehrgang ist praxisnah und läuft direkt in der Einrichtung, dauert dafür meist länger. Die Kenntnisprüfung ist eine staatliche Prüfung und oft schneller, bedeutet aber Prüfungsdruck. Welcher Weg sinnvoller ist, hängt vom Defizitbescheid und vom Lerntyp der Pflegekraft ab.
Welches Sprachniveau braucht eine anerkannte Pflegekraft?
Für die volle Anerkennung beziehungsweise die Berufserlaubnis in der Pflege wird in der Regel Deutsch auf Niveau B2 verlangt, teils ergänzt um eine fachsprachliche Prüfung. Azubis starten mit B1 und erreichen B2 im Laufe der Ausbildung.
Darf die Pflegekraft vor der vollen Anerkennung schon arbeiten?
Ja. Während des Anpassungslehrgangs kann eine befristete Berufserlaubnis erteilt werden. Die Pflegekraft darf dann bereits in der Einrichtung mitarbeiten, meist auf Assistenz- beziehungsweise Helferniveau vergütet, bis die volle Anerkennung als Pflegefachkraft vorliegt.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Inhalte mit Stand Mai 2026; Verfahren und Zuständigkeiten können sich je nach Bundesland und Einzelfall unterscheiden. Für individuelle Fälle empfehlen wir die Rücksprache mit der zuständigen Anerkennungsstelle.