Schritt-für-Schritt für Arbeitgeber

Ausländische Azubis einstellen: die Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wie stellt ein deutscher Betrieb einen Auszubildenden aus dem Ausland ein? Diese Anleitung führt Sie durch alle sieben Schritte – von der Bedarfsklärung über die ZAV-Vorabzustimmung und das Visum nach §16a AufenthG bis zum Onboarding. Mit klaren Zuständigkeiten: Was Sie tun, was die Behörde tut und was NTH Agency übernimmt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage: Aufenthalt zur Berufsausbildung nach §16a AufenthG (Drittstaaten).
  • Betrieb braucht: Ausbildereignung (AEVO) und Eintragung als Ausbildungsbetrieb bei IHK/HWK.
  • Kernschritte: Vertrag → ZAV-Vorabzustimmung → Visum → Einreise → Onboarding.
  • Dauer: in der Regel 4 bis 6 Monate.
  • Sprache: Deutsch ab B1 nachgewiesen, auf Wunsch B2.
  • Den Behördenweg (ZAV, Übersetzungen, Visumbegleitung) übernimmt NTH Agency vollständig.

Einen Auszubildenden aus dem Ausland einzustellen klingt nach Bürokratie – und genau die nimmt Ihnen ein spezialisierter Partner ab. Der rechtliche Rahmen ist klar geregelt: Auszubildende aus Drittstaaten wie Vietnam reisen über das Visum zur Berufsausbildung nach §16a AufenthG ein. Die folgenden sieben Schritte zeigen den kompletten Weg.

Schritt 1: Ausbildungsberechtigung sichern

Bevor es losgeht, muss Ihr Betrieb ausbilden dürfen: Sie brauchen die Ausbildereignung nach AEVO und die Eintragung als Ausbildungsbetrieb bei Ihrer Kammer (IHK oder HWK). Die meisten Betriebe erfüllen das bereits. Falls nicht, klären wir das im Erstgespräch.

Schritt 2: Bedarf klären und Kandidaten auswählen

Im kostenlosen Erstgespräch legen wir Beruf, Anzahl und Starttermin fest. Sie erhalten zwei bis drei vorgeprüfte Profile mit Lebenslauf und Sprachzertifikat und führen ein Video-Interview auf Deutsch. Sie entscheiden, wer zu Ihrem Team passt. Die Kandidaten bringen zertifiziertes Deutsch ab B1 mit, auf Wunsch auch B2.

Schritt 3: Ausbildungsvertrag schließen

Der Ausbildungsvertrag läuft über die Mustervorlage Ihrer Kammer und wird dort eingetragen. Er ist die Grundlage für das gesamte Visumverfahren, ohne unterschriebenen Vertrag geht es nicht weiter.

Schritt 4: ZAV-Vorabzustimmung beantragen

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn prüft, ob die Beschäftigung zulässig ist. Wird diese Vorabzustimmung früh beantragt, verkürzt sie den späteren Botschaftstermin um Wochen. Diesen Antrag übernimmt NTH Agency, ebenso die beglaubigte Übersetzung der Zeugnisse.

Schritt 5: Visum nach §16a AufenthG

Mit der Vorabzustimmung beantragt der Kandidat das Visum zur Berufsausbildung bei der deutschen Auslandsvertretung, im Fall von Vietnam in Hanoi. Den genauen Termin vergibt die Botschaft, er lässt sich nicht garantieren, aber durch saubere Vorbereitung beschleunigen. Details erklärt unser Ratgeber §16a AufenthG für die Berufsausbildung.

Schritt 6: Einreise und Anmeldung

Nach der Visumserteilung organisieren wir Flug und Abholung am Flughafen. In den ersten Tagen stehen Behördenanmeldung, Bankkonto und Wohnung an. Auch hier begleiten wir, damit der Start reibungslos läuft.

Schritt 7: Onboarding und Betreuung

Die ersten Monate entscheiden über Bleiben oder Gehen. Eine feste Bezugsperson im Team, klare Einarbeitung und unsere aktive Begleitung – bei Bedarf auch auf Vietnamesisch – sind der Grund für die Bleibequote von 98 Prozent. Bundesweit wird dagegen laut BIBB-Datenreport 2024 fast jeder dritte Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst.

Was kostet der Azubi laufend, und gibt es Förderung?

Ein ausländischer Azubi kostet im laufenden Betrieb dasselbe wie ein deutscher: die tarifliche oder die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung plus den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben. Es gibt keine Sonderabgaben, nur weil der Azubi aus dem Ausland kommt. Hinzu kommt einmalig die Vermittlungsgebühr, die bei NTH Agency erfolgsbasiert ist und erst bei Arbeitsantritt fällig wird. Je nach Region und Kammer existieren Förder- und Unterstützungsangebote für die Ausbildung; ob sie in Ihrem Fall greifen, klären Sie am besten direkt mit Ihrer IHK oder HWK. Eine vollständige Kostenübersicht bietet der Ratgeber Kosten einer Azubi-Vermittlung.

Die häufigsten Fehler, und wie Sie sie vermeiden

Drei Dinge kosten in der Praxis am meisten Zeit: zu spät begonnen (wer zum 1. September starten will, sollte spätestens im frühen Frühjahr anfangen), die ZAV-Vorabzustimmung zu spät beantragt (sie ist der größte Hebel für einen frühen Botschaftstermin) und keine feste Bezugsperson für die Einarbeitung eingeplant. Wer diese drei Punkte von Anfang an mitdenkt, kommt deutlich schneller und reibungsloser ans Ziel.

Wer macht was? Die Zuständigkeiten auf einen Blick

  • Sie als Betrieb: Ausbildungsplatz, Ausbildungsvertrag, Mentor, Ausbildungsvergütung.
  • NTH Agency: Kandidatenauswahl, ZAV-Vorabzustimmung, Übersetzungen, Visumbegleitung, Flug, Abholung, Wohnungssuche, Betreuung.
  • Behörden: ZAV (Zustimmung), Auslandsvertretung (Visum), Ausländerbehörde (Aufenthaltstitel nach Einreise).

Was das alles kostet, lesen Sie im Ratgeber Kosten einer Azubi-Vermittlung; ob sich der Weg für Ihren Betrieb lohnt, klärt Azubis aus Vietnam: für welche Betriebe sich das lohnt. Den thematischen Gesamtüberblick gibt die Seite Azubis aus Vietnam einstellen.

Wir gehen den Behördenweg für Sie.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Schritt bei Ihnen als Nächstes ansteht. Unverbindlich, ohne Vorkasse.

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Häufige Fragen von Arbeitgebern

Ausbildereignung (AEVO) und Eintragung als Ausbildungsbetrieb bei IHK oder HWK. Eine feste Bezugsperson als Mentor für die ersten Monate ist sinnvoll. Den Behördenweg übernimmt NTH Agency.

Die ZAV der Bundesagentur für Arbeit prüft die Zulässigkeit der Beschäftigung. Früh beantragt, verkürzt die Vorabzustimmung den späteren Visumtermin in der Botschaft deutlich.

Ja, jeder Azubi durchläuft ein eigenes Visumverfahren nach §16a AufenthG. NTH Agency wickelt mehrere Kandidaten parallel ab, sodass für Sie kein Mehraufwand entsteht.

In der Regel vier bis sechs Monate vom Erstgespräch bis zur Einreise. Beschleuniger sind eine früh gestartete ZAV-Vorabzustimmung, fertige Sprachzertifikate und vollständige Unterlagen.

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