Berufssprachkurse: staatliche Deutschförderung während der Ausbildung

Deutschunterricht für Auszubildende in einem Berufssprachkurs

Der Azubi kommt mit B1 an, die Berufsschule verlangt aber Fachtheorie auf Deutsch, und in drei Jahren wartet die Abschlussprüfung. Viele Betriebe glauben, der weitere Deutschausbau sei allein ihre Sache oder die des Azubis. Dabei gibt es dafür ein staatliches Programm, das erstaunlich wenige kennen: die Berufssprachkurse.

Dieser Artikel erklärt, was hinter der berufsbezogenen Deutschsprachförderung steckt, warum Azubis ausdrücklich teilnahmeberechtigt sind, was es kostet (für Azubis: nichts) und wie die Anmeldung praktisch läuft.

Was Berufssprachkurse sind

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung ist in § 45a AufenthG geregelt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert die Förderung und führt sie durch. Die Kurse selbst finden bei privaten oder öffentlichen Trägern statt, die das BAMF dafür einsetzt, in der Praxis also bei Sprachschulen und Volkshochschulen vor Ort.

Anders als allgemeine Deutschkurse zielen Berufssprachkurse auf die Sprache im Arbeitsalltag: Fachbegriffe, Kommunikation im Team, Dokumentation, genau das, was Berufsschule und Betrieb tatsächlich verlangen.

Wer teilnehmen darf: Azubis ausdrücklich

Die Details regelt die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV). Und die nennt Auszubildende nicht am Rande, sondern ausdrücklich als Zielgruppe (§ 4 DeuFöV):

  • Während der Ausbildung: Gefördert wird, wer als Auszubildender bei der Durchführung und dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung unterstützt werden soll, also genau die Brücke von B1 zur prüfungsfesten Fachsprache.
  • Schon vor dem ersten Tag: Auch die Vorbereitung auf die Ausbildung ist förderfähig, sobald der Ausbildungsvertrag abgeschlossen ist. Die Wartezeit zwischen Vertragsunterschrift und Ausbildungsbeginn lässt sich so sinnvoll nutzen.

Was es kostet: für Azubis nichts

Beschäftigte müssen für Berufssprachkurse grundsätzlich einen Kostenbeitrag leisten. Für Auszubildende gilt das nicht: Wer in einer regulären Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung steckt, ist vom Kostenbeitrag befreit (§ 4 DeuFöV). Der Kurs ist für den Azubi also kostenfrei, und auch der Betrieb zahlt für den Kurs selbst nichts.

Damit ist der Berufssprachkurs eine der wenigen Stellschrauben, die Sprachfortschritt bringen, ohne das Ausbildungsbudget zu belasten. Was der Betrieb investiert, ist Planung: Kurszeiten und Dienstplan müssen zusammenpassen.

So kommt der Azubi in den Kurs

  • Teilnahmeberechtigung besorgen: Ohne sie läuft nichts. Zuständig ist je nach Konstellation die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder das BAMF (§ 5 DeuFöV).
  • Der einfachste Einstieg: Bei der örtlichen Agentur für Arbeit nachfragen oder direkt bei einem zugelassenen Kursträger vor Ort. Die Träger kennen das Antragsverfahren und helfen beim Papierkram.
  • Passenden Kurs wählen: Welche Kurse am Standort laufen und wie die Zeiten liegen, unterscheidet sich je nach Träger. Wichtig für den Betrieb: einen Kurs wählen, der sich mit Dienstplan und Berufsschultagen verträgt.

Was der Betrieb beitragen sollte

Der Kurs ist kostenfrei, aber er kostet Zeit und Energie. Drei Dinge entscheiden, ob er wirkt:

  • Zeit planen: Kurstermine wie Berufsschultage behandeln und im Dienstplan fest einbauen, statt sie zur Verhandlungsmasse zu machen.
  • Anwendung im Betrieb: Das Gelernte braucht Praxis. Eine feste Ansprechperson, die den Azubi bewusst sprechen lässt und Fachbegriffe erklärt, verdoppelt den Effekt. Wie das im Alltag aussieht, zeigt unser Artikel zur Sprachentwicklung im Betrieb.
  • Frühzeitig starten: Wer den Deutschausbau erst angeht, wenn die Prüfung wackelt, verschenkt zwei Jahre. Der richtige Zeitpunkt ist das erste Ausbildungsjahr.
„Ein kostenloser Kurs, der genau die Sprache trainiert, an der Prüfungen scheitern, und trotzdem kennen ihn die wenigsten Betriebe. Wer ihn nutzt, hat einen unfairen Vorteil."
Wir prüfen für unsere Partnerbetriebe, welche Sprachförderung für den jeweiligen Azubi passt, und helfen bei der Anmeldung, damit der Deutschausbau nicht am Papierkram scheitert.

FAQ

Was kostet ein Berufssprachkurs für den Azubi?

Nichts. Beschäftigte zahlen grundsätzlich einen Kostenbeitrag, Auszubildende in einer regulären Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung sind davon aber ausdrücklich befreit (§ 4 DeuFöV). Für den Betrieb entstehen ebenfalls keine Kurskosten.

Dürfen Azubis aus Vietnam an Berufssprachkursen teilnehmen?

Ja. Die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung nennt Auszubildende ausdrücklich: gefördert wird, wer während der Berufsausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss unterstützt werden soll, und sogar schon vor Ausbildungsbeginn, wenn der Ausbildungsvertrag unterschrieben ist (§ 4 DeuFöV).

Wie kommt der Azubi in einen Berufssprachkurs?

Er braucht eine Teilnahmeberechtigung. Zuständig ist je nach Konstellation die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder das BAMF (§ 5 DeuFöV). Der einfachste Einstieg in der Praxis: bei der örtlichen Agentur für Arbeit oder direkt bei einem zugelassenen Kursträger vor Ort nachfragen, der beim Antrag hilft.

Wer organisiert die Berufssprachkurse?

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert und durchgeführt (§ 45a AufenthG). Die Kurse selbst finden bei privaten oder öffentlichen Trägern statt, die das BAMF dafür einsetzt, zum Beispiel Sprachschulen oder Volkshochschulen vor Ort.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Grundlage sind § 45a AufenthG sowie § 4 und § 5 DeuFöV (Wortlaut auf gesetze-im-internet.de, abgerufen Juli 2026); Kursangebot und Zeiten regelt der jeweilige Träger. Stand Juli 2026.

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