Irgendwann im ersten Ausbildungsjahr kommt die Frage: „Darf ich in den Ferien nach Hause fliegen?" Und auf Betriebsseite die Gegenfrage: Darf er das überhaupt, kommt er problemlos wieder rein, und wie passt das in den Dienstplan?
Die kurze Antwort: Ja, er darf, und mit etwas Planung ist der Heimaturlaub sogar ein Bindungsinstrument statt eines Risikos. Hier die Regeln im Detail.
Der Urlaubsanspruch: gleiche Regeln für alle
Beim Urlaub gibt es keinen Ausländer-Sonderweg: Es gelten dieselben Gesetze wie für jeden deutschen Azubi. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt mindestens 24 Werktage im Jahr vor (§ 3 BUrlG). Werktage sind dabei alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, gerechnet auf eine 6-Tage-Woche; bei der üblichen 5-Tage-Woche entspricht das 4 Wochen. Tarifverträge, etwa in der Pflege, liegen oft deutlich darüber.
Für minderjährige Azubis gilt die höhere Staffel des Jugendarbeitsschutzgesetzes: je nach Alter 25 bis 30 Werktage (§ 19 JArbSchG). Für unsere Vermittlung ist das eher theoretisch, die Kandidaten aus Vietnam sind volljährig.
Urlaub und Berufsschule
Der Urlaub muss mit der Berufsschulpflicht zusammenpassen. Für Jugendliche schreibt § 19 JArbSchG vor, dass der Urlaub in den Berufsschulferien liegen soll; wird er außerhalb genommen, gibt es für jeden besuchten Berufsschultag einen zusätzlichen Urlaubstag. Für volljährige Azubis ist das keine gesetzliche Pflicht, aber gelebte Praxis: Ein Heimflug in den Schulferien erspart Fehlzeiten im Unterricht und Diskussionen mit der Schule.
Praktisch heißt das: Der realistische Slot für eine Vietnam-Reise sind die längeren Ferienblöcke, und genau dort sollte der Betrieb den Urlaub auch einplanen.
Reisen und Wiedereinreise: das Aufenthaltsrecht
Die häufigste Sorge ist unbegründet: Ein Azubi mit Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§16a AufenthG) darf privat ins Heimatland reisen und mit gültigem Pass plus gültigem Aufenthaltstitel wieder nach Deutschland einreisen. Es gibt keinen Schutzstatus, der durch eine Heimreise verloren gehen könnte, das ist der große Unterschied zur Duldung, mit der Auslandsreisen grundsätzlich nicht möglich sind.
Worauf es wirklich ankommt:
- Gültigkeit prüfen, vor der Buchung: Pass und Aufenthaltstitel müssen die gesamte Reise abdecken. Läuft der Titel bald ab, erst verlängern, dann buchen.
- Verlängerung läuft gerade: Reise vorher mit der Ausländerbehörde abstimmen, damit die Rückkehr nicht an einer Übergangsbescheinigung hängt.
- Dokumente ins Handgepäck: Pass, Aufenthaltstitel und idealerweise der Ausbildungsvertrag, falls bei der Einreise Fragen kommen.
Die Praxis: Tet-Fest, Planung, Kosten
- Tet einplanen: Das vietnamesische Neujahrsfest (Tet) ist das wichtigste Familienfest des Jahres; der Termin folgt dem Mondkalender und liegt meist Ende Januar bis Mitte Februar. Wer als Betrieb signalisiert, dass er Tet kennt und im Dienstplan mitdenkt, gewinnt enorm viel Vertrauen. Mehr zum Hintergrund in unserem Artikel zur vietnamesischen Arbeitskultur.
- Früh planen: Flüge nach Vietnam sind um Tet und in den Sommerferien deutlich teurer und schnell ausgebucht. Urlaubsantrag und Buchung gehören Monate im Voraus geklärt, das schont Nerven auf beiden Seiten.
- Kosten: Den Flug zahlt grundsätzlich der Azubi selbst. Manche Betriebe beteiligen sich freiwillig, etwa nach bestandener Zwischenprüfung, als Bindungssignal. Eine Pflicht dazu gibt es nicht.
- Rückkehr fixieren: Rückflugdatum und erster Arbeitstag schriftlich festhalten, Erreichbarkeit klären, fertig. So bleibt der Heimatbesuch das, was er sein soll: Kraft tanken, nicht Konfliktstoff.
FAQ
Wie viel Urlaub hat ein Azubi aus Vietnam?
Denselben wie jeder andere Azubi: mindestens 24 Werktage nach § 3 Bundesurlaubsgesetz (bei einer 6-Tage-Woche gerechnet; das entspricht 4 Wochen), viele Tarifverträge gewähren mehr. Für Minderjährige gilt die höhere Staffel des Jugendarbeitsschutzgesetzes (25 bis 30 Werktage je nach Alter), unsere Kandidaten sind allerdings volljährig.
Darf der Azubi während der Ausbildung nach Vietnam reisen und wieder einreisen?
Ja. Mit gültigem Pass und gültiger Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung ist eine private Reise ins Heimatland erlaubt, und die Wiedereinreise nach Deutschland ist mit demselben Titel möglich. Anders als bei einer Duldung gibt es beim §16a-Titel kein Reiseverbot und keinen Schutzstatus, der verloren gehen könnte.
Was ist, wenn der Aufenthaltstitel während der Reise abläuft?
Dann wird die Rückreise zum Problem, im Zweifel braucht es ein neues Visum. Deshalb vor der Buchung die Gültigkeit des Titels prüfen und eine anstehende Verlängerung zuerst erledigen. Läuft gerade ein Verlängerungsverfahren, sollte die Reise vorher mit der Ausländerbehörde abgestimmt werden.
Muss der Urlaub in die Berufsschulferien gelegt werden?
Bei minderjährigen Azubis soll der Urlaub laut § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz in den Berufsschulferien liegen; wird der Urlaub außerhalb der Ferien genommen, gibt es für jeden besuchten Berufsschultag einen zusätzlichen Urlaubstag. Für volljährige Azubis gilt diese Regel nicht zwingend, praktisch planen Betriebe den Heimaturlaub trotzdem in die Schulferien, weil die Berufsschulpflicht weiterläuft.
Wann reisen vietnamesische Azubis am liebsten nach Hause?
Zum Tet-Fest, dem vietnamesischen Neujahrsfest und wichtigsten Familienfest des Jahres. Der Termin richtet sich nach dem Mondkalender und liegt meist Ende Januar bis Mitte Februar. Wer das im Dienstplan früh berücksichtigt, gewinnt viel Vertrauen, auch wenn nicht jedes Jahr eine Reise drin ist.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Grundlage sind § 3 BUrlG und § 19 JArbSchG (Wortlaut auf gesetze-im-internet.de, abgerufen Juli 2026); aufenthaltsrechtliche Einzelfragen, insbesondere bei ablaufenden Titeln, klärt die zuständige Ausländerbehörde. Stand Juli 2026.