Die häufigste Frage in unseren Erstgesprächen mit Betrieben ist nicht „Was kostet das?", sondern: „Ist das wirklich legal, und wie aufwändig ist das?" Die klare Antwort vorweg: Ja, es ist vollständig legal. Der Aufwand für den Betrieb ist bei professioneller Begleitung minimal. Komplex ist der Prozess allerdings, und genau deshalb lohnt es sich, die rechtlichen Grundlagen zu kennen, bevor Sie sich entscheiden.
In diesem Artikel erklären wir, was §16a AufenthG für Auszubildende aus Vietnam regelt, warum §81a (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) für Azubis nicht gilt, was Sie als Betrieb konkret tun müssen, und welche rechtlichen Missverständnisse wir immer wieder hören.
Die rechtliche Grundlage, §16a AufenthG erklärt
§16a AufenthG regelt den Aufenthalt zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung. Konkret: Ein Bürger aus einem Nicht-EU-Land (wie Vietnam) darf nach Deutschland einreisen, um eine anerkannte qualifizierte Berufsausbildung zu absolvieren. Das Ausbildungsvisum ist keine Ausnahme, es ist der gesetzlich vorgesehene Regelfall.
Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO (z. B. Pflegefachfrau/-mann, Elektroniker:in, Fachkraft Küche, Fachkraft Lagerlogistik, Verkäufer:in)
- Ausbildungsbetrieb mit gültiger Ausbildungserlaubnis (IHK, HWK oder zuständige Kammer)
- Unterzeichneter Ausbildungsvertrag mit Mindestausbildungsvergütung laut Tarif oder BBiG
- Deutschkenntnisse auf Niveau B1 (Goethe, TELC oder ÖSD zertifiziert)
- Gesicherter Lebensunterhalt (Ausbildungsvergütung reicht in der Regel aus)
§16a AufenthG für Azubis. Das Standardverfahren für Auszubildende läuft über die deutsche Botschaft in Hanoi. Eine ZAV-Vorabzustimmung in Bonn (Bundesagentur für Arbeit) kann den Botschaftstermin um Wochen beschleunigen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG gilt nicht für Auszubildende, sondern nur für ausgebildete Fachkräfte mit anerkanntem Berufsabschluss.
Realistische Bearbeitungszeit: 3 bis 4 Monate vom Erstgespräch bis zur Einreise. Hauptzeit entfällt auf Visumsverfahren und Botschaftstermin. Eine frühe ZAV-Vorabzustimmung in Bonn beschleunigt den Botschaftstermin um Wochen. Abweichungen nach oben sind in Einzelfällen (Botschaftsauslastung, Ferienzeiten, fehlende Dokumente) möglich.
Was der Betrieb konkret tun muss
In der Praxis sind es fünf Schritte, die klar verteilt sind zwischen Betrieb, Agentur und Behörden:
1. Ausbildungsvertrag vorbereiten. Sie nutzen das IHK- bzw. HWK-Standardmuster Ihrer zuständigen Kammer. Der Vertrag muss alle Pflichtangaben enthalten: Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer, Vergütung laut Tarif, Urlaubsanspruch, Probezeit (1 bis 4 Monate). Wir unterstützen bei der Abstimmung mit der Kammer.
2. ZAV-Vorabzustimmung einholen. Die Vorabzustimmung wird bei der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn beantragt, gemäß § 39 AufenthG i. V. m. § 36 Abs. 3 BeschV. Dieser Schritt beschleunigt das spätere Visumsverfahren deutlich.
3. Zeugnisanerkennung koordinieren. Schulabschluss und ggf. Vorausbildung aus Vietnam müssen je nach Ausbildungsberuf von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) oder der zuständigen Kammer anerkannt bzw. eingestuft werden. In Pflege und reglementierten Berufen ist dies zwingend, in vielen IHK-/HWK-Berufen genügt eine Einstufung.
4. Visumsantrag stellen. Der Kandidat stellt den Antrag bei der deutschen Botschaft in Hanoi, mit Ausbildungsvertrag, Vorabzustimmung, B1-Sprachzertifikat, Zeugnissen, Nachweis des Lebensunterhalts und Krankenversicherungsnachweis. Wir koordinieren das vollständig.
5. Sozial- und Krankenversicherung anmelden. Nach Einreise und Arbeitsantritt: normale Anmeldung zur Sozialversicherung durch Ihre Lohnbuchhaltung, Krankenversicherung beim gesetzlichen Versicherer. Keine Sonderregeln gegenüber deutschen Azubis.
Die Probezeit, was gilt bei vietnamesischen Azubis?
Die gesetzliche Probezeit in der Berufsausbildung beträgt 1 bis 4 Monate (§20 BBiG), gilt für deutsche und vietnamesische Azubis gleichermaßen. In dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen und ohne Frist von beiden Seiten gekündigt werden.
Was passiert mit dem Aufenthaltsrecht bei Abbruch? Wird das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit beendet, hat der Azubi in der Regel eine gesetzlich vorgesehene Frist (meist 6 Monate), um eine neue Ausbildungsstelle zu finden oder das Land zu verlassen. Das bedeutet: Ihr Betrieb ist nicht verpflichtet, den Azubi „im Land zu halten", und haftet auch nicht für dessen weiteren Aufenthaltsstatus nach einem Abbruch.
Nachbesetzungsgarantie als Sicherheitsnetz. Sollte es in der Probezeit zu einem Abbruch kommen (aus welchem Grund auch immer, Heimweh, Eignung, persönliche Gründe), vermittelt NTH Agency im Premium-Modell einmalig und kostenfrei einen Ersatzkandidaten. Das schützt Sie vor Doppelaufwand und sichert Ihre Investition.
Wichtig: Der Betrieb trägt keine zusätzlichen Kosten, wenn der Azubi selbst abbricht. Visum, Flug und Betreuung waren investiertes Vermittlungshonorar, kein Schadensersatz.
Häufige Missverständnisse, was viele Betriebe falsch denken
„Das dauert Jahre." Falsch. Realistisch sind 3 bis 4 Monate, wenn ZAV-Vorabzustimmung, beglaubigte Zeugnisübersetzung und B1-Nachweis koordiniert vorliegen. „Jahre" ist ein Mythos aus Einzelfällen, in denen Unterlagen unvollständig waren.
„Wir müssen den ganzen Papierkram selbst machen." Falsch, wenn Sie mit einer Agentur zusammenarbeiten, die Full-Service anbietet. Wir übernehmen Vorabzustimmung, Zeugnisanerkennung, Visumskoordination, Flug, Abholung, Anmeldung. Sie unterzeichnen den Ausbildungsvertrag und die Dokumente, die nur Sie als Betrieb unterschreiben dürfen.
„Der Azubi darf während der Ausbildung nicht wechseln." Teilweise falsch. Der §16a-Titel ist zunächst an den benannten Ausbildungsbetrieb und Ausbildungsberuf gekoppelt. Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, erfordert aber die Genehmigung der Ausländerbehörde. In der Praxis passiert das selten, wenn das Matching gut gemacht wurde und die Betreuung stimmt.
„Wir haften wenn etwas schiefläuft." Weitgehend falsch. Ihre Haftung beschränkt sich auf die normalen arbeitsrechtlichen Pflichten eines Ausbildungsbetriebs, wie bei jedem deutschen Azubi. Strafbarkeit oder Haftung gegenüber der Ausländerbehörde entsteht nur, wenn wissentlich falsche Angaben gemacht wurden oder das Ausbildungsverhältnis nur zum Schein existiert. Bei sauberer Dokumentation sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Was NTH Agency übernimmt, und was beim Betrieb bleibt
Die Aufgabenteilung ist in der Praxis klar, und wir machen sie transparent vor Vertragsabschluss:
| NTH Agency übernimmt | Betrieb ist zuständig |
|---|---|
| Kandidatensuche und Vorauswahl in Vietnam | Auswahlentscheidung aus 2 bis 3 vorgeschlagenen Profilen |
| Eignungsinterviews und Sprachprüfung | Video-Interview mit dem Wunschkandidaten |
| Vorbereitung Ausbildungsvertrag (Mustervorlage) | Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags |
| Vorabzustimmung Ausländerbehörde koordinieren | Bereitstellung betrieblicher Nachweise (Ausbildungsberechtigung, Gewerbeauskunft) |
| Zeugnisanerkennung / Einstufung | , |
| Visumsantrag und Botschaftsbegleitung | , |
| Flugbuchung und Abholung am Flughafen | Bereitstellung oder Unterstützung bei Unterkunft (empfohlen) |
| Erstanmeldung Einwohnermeldeamt, Konto, Krankenversicherung | Anmeldung zur Sozialversicherung über Lohnbuchhaltung |
| Kulturelles Onboarding und Sprachcoaching | Betriebliche Einarbeitung wie bei jedem anderen Azubi |
| Check-ins in den ersten 3 Monaten | Ausbilderbetreuung im Tagesgeschäft |
Mehr Details zum Ablauf finden Sie in unserem Ausbildungsprogramm oder im Ratgeber mit weiteren Artikeln zu Visum, Sprache, Kosten und Integration.
Fazit
Rechtlich ist es machbar, und der Aufwand ist überschaubar, wenn man es richtig macht. Das eigentliche Risiko liegt nicht in §16a AufenthG, sondern in schlecht begleiteten Prozessen: unvollständige Dokumente, falsch eingestufte Zeugnisse, kein B1-Nachweis, keine kulturelle Vorbereitung. Das alles lässt sich sauber vermeiden.
Wenn Sie ernsthaft überlegen, einen vietnamesischen Azubi einzustellen, lohnt sich ein 20-minütiges Erstgespräch, in dem wir Ihre konkrete Situation prüfen, Ausbildungsberuf, Kammer, Bundesland, Zeitplan. Kein Verkaufsdruck, keine Verpflichtung.
Häufige Fragen
Auf welcher rechtlichen Grundlage kommen Azubis aus Vietnam?
Über den Aufenthaltstitel §16a AufenthG zur Berufsausbildung. Voraussetzung sind ein anerkannter Ausbildungsberuf, ein eingetragener Ausbildungsvertrag und eine ausreichende Vergütung.
Gilt für vietnamesische Azubis dieselbe Probezeit wie für deutsche?
Ja. Es gilt die normale gesetzliche Probezeit in der Berufsausbildung, in der beide Seiten kurzfristig kündigen können. Im Premium-Modell greift bei einem Abbruch in der Probezeit die Nachbesetzungsgarantie.
Was muss der Betrieb rechtlich selbst tun?
Den Ausbildungsvertrag unterzeichnen und bei der Kammer eintragen lassen sowie betriebliche Nachweise (etwa die Ausbildungsberechtigung) bereitstellen. Visum, Vorabzustimmung und Anerkennung übernimmt NTH im Premium-Modell.